Karstens & Knoll

Partnerschaft mbB — Steuerberater

Veröffentlicht am 29.3.2024, 13:19:59

⚖ Ist unser Einkommensteuer-System gerecht? Wer zahlt eigentlich wieviel, was hat es mit der sogenannten Reichensteuer auf sich und was ist unter Progressionszone und Proportionalzone zu verstehen? Wir haben das in aller Kürze für euch zusammengefasst.

💶 Grundsätzlich ist der geltende Einkommensteuertarif ein progressiver Tarif. Es wird allerdings davon ausgegangen, dass die Leistungsfähigkeit mit steigendem Einkommen überproportional steigt. Jedes zu versteuernde Einkommen, das die Grenze von 277.825 Euro (555.650 für Eheleute) übersteigt, ist mit 45 Prozent statt 42 Prozent zu versteuern. Das wird auch als Reichensteuer tituliert.

Im Gegenzug: Wer am oder unter dem Existenzminimum lebt und sich damit in der tariflichen Nullzone befindet, zahlt keine Einkommensteuer.

📌Tarifzone 1: Entspricht dem Existenzminimum von 10.908 Euro und damit dem Steuerfreibetrag - wird auch als „Nullzone“ bezeichnet.
📌Tarifzone 2: Erste „linear-progressive Zone“ von 10.909 Euro bis 15.999 Euro. Der Steuersatz steigt hierbei von 14 Prozent bis 23,97 Prozent.
📌Tarifzone 3: Zweite „linear-progressive Zone“ von 16.000 Euro bis 62.809 Euro. Der Steuersatz steigt von 23,97 Prozent bis 42 Prozent.
📌Tarifzone 4: Erste „Proportionalzone“ ab 62.809 Euro. Der Steuersatz bleibt konstant bei 42 Prozent.
📌Tarifzone 5: Zweite „Proportionalzone“ ab 277.826 Euro. Der Steuersatz liegt bei 45 Prozent. Dieser Tarif wird auch als „Reichensteuer“ bezeichnet.

👉 Hier werden die Grundtarife aus dem Jahr 2023 dargestellt. Sie gelten für Alleinstehende. Bei gemeinsam veranlagten Ehepartnern gilt der zweifache Betrag (Ehegattensplitting)❗

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Maike & Sabrina

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